Urteil vom Amtsgericht Köln - 221 C 441/10

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin und ihren Ehemann, Herrn Prof. Dr. G. U., 4.180,46 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus je 179,93 Euro seit dem 05.03.2010, 08.04.2010, 06.05.2010, 05.06.2010, 06.07.2010 und 05.08.2010 sowie aus 3.100,88 Euro seit dem 05.09.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 85 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 15 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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