Anerkenntnisurteil vom Amtsgericht Köln - 272 C 152/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.105,34 Euro zuzüglich Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 237,80 Euro jeweils zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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