Urteil vom Amtsgericht Köln - 137 C 521/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 238,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2011 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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