Urteil vom Amtsgericht Köln - 263 C 106/12

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 566,57 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.08.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 60% und dem Kläger zu 40% auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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