Urteil vom Amtsgericht Köln - 137 C 603/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 99,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 22.08.2012 zu bezahlen Zug um Zug gegen Stornierung des Gutscheins mit der Nr. GA-… für Übernachtungen im S Hotel Berlin, L. - M. Str. 32, Berlin.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, als Nebenforderung an den Kläger ihm entstandene Anwaltsgebühren in Höhe von 46,41 € ab 21. 9. 2012 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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