Urteil vom Amtsgericht Köln - 523 Ds 77/13
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchten Betruges kostenpflichtig verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 € bleibt vorbehalten.
§§ 263, 22,23 StGB
1
Gründe
2(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)
3Wegen der Begründung wird auf den zugelassenen Anklagesatz verwiesen.
4Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.
5Richter am Amtsgericht
6Ausgefertigt , Justizsekretärinals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle |
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