Urteil vom Amtsgericht Köln - 523 Ds 77/13

Tenor

Der Angeklagte wird wegen versuchten Betruges kostenpflichtig verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 € bleibt vorbehalten.

§§ 263, 22,23 StGB


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