Urteil vom Amtsgericht Köln - 118 C 41/13

Tenor

 1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu Händen ihres gesetzlichen Betreuers, des Rechtsanwalts B.N., an ihrem Kanzleiort sämtliche Akten herauszugeben, die die Beklagte im Rahmen der Betreuung der Klägerin geführt hat.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte:

3.       Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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