Teil-Versäumnis- und Urteil vom Amtsgericht Köln - 125 C 495/13

Tenor

1.)                  Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 260,50 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. September 2013 zu zahlen.

2.)                  Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.)                Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 93 % und der Beklagte zu 7 %.

4.)                  Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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