Beschluss vom Amtsgericht Köln - 507a XIV (B) 39/14

Tenor

In dem Freiheitsentziehungsverfahren

wird auf Antrag des Oberbürgermeisters der Stadt Köln - Ausländeramt - vom 08.05.2014

angeordnet:

1.              Der Betroffene ist für bis zu 3 Monaten, bis längstens 06.08.2014 in Sicherungshaft zu nehmen.

2.               Der Beschluss ist sofort wirksam.

3.               Die Gerichtsgebühren und die baren Auslagen des gerichtlichen Verfahrens hat der Betroffene zu tragen.


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