Urteil vom Amtsgericht Köln - 118 C 81/14

Tenor

  • 1.                  Die Klage wird abgewiesen.

  • 2.                  Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  • 3.                  Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des beizutreibenden Betrages leistet.


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