Beschluss vom Amtsgericht Köln - 283 M 7242/14

Tenor

Auf die Erinnerung des Gläubigers vom 8.08.2014 wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 4.06.2014 (dort Seite 9) bezüglich des Anspruchs B gegen das JobCenter Köln wie folgt gefasst:

„Gepfändet wird der Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld II sowie der Anspruch auf Herausgabe von Kopien des jeweils gültigen Leistungsbescheides durch den Drittschuldner an den Gläubigervertreter.“

Die Kosten der Erinnerung hat der Schuldner zu tragen.

Der Streitwert wird auf 2.406,07 EUR festgesetzt.


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