Urteil vom Amtsgericht Köln - 142 C 413/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 11.6.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Reststreits tragen die Klägerin zu 57 % und die Beklagte zu 43 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.


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