Urteil vom Amtsgericht Köln - 222 C 387/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 343,68 € für den Zeitraum vom 17.6.2014 bis zum 24.11.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 27 % und die Beklagte zu 73 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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