Urteil vom Amtsgericht Köln - 528 Ds 167/15121 Js 610/14

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Ausstellens jugendgefährdender Trägermedien kostenpflichtig verwarnt.

Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15,- Euro bleibt vorbehalten.

§§ 15 Abs.1 Nr.2, Abs.2 Nr.3, 27 Abs.1 Nr.1 JuSchG


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