Anerkenntnisurteil vom Amtsgericht Köln - 111 C 411/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 299,00 EUR (in Worten: zweihundertneunundneunzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.09.2014 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.11.2014 Zug um Zug gegen Rückgabe der von der Beklagten unter der Rechnungsnummer 21/07289 gefertigten Brille zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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