Urteil vom Amtsgericht Köln - 270 C 159/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin hinsichtlich der nicht übernommenen Gutachtergebühren in Höhe von 246,29 € des Sachverständigen H. A. , P-Stra. ,  Köln zu Gutachten-Nr.: 000 freizustellen.

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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