Urteil vom Amtsgericht Köln - 146 C 177/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 134,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.2014 zu zahlen.

Die Beklagte wird des Weiteren verurteilt, den Kläger von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 € gemäß der Rechnung seiner Prozessbevollmächtigten Nummer 2014/00643 vom 12.11.2014 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


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