Urteil vom Amtsgericht Köln - 268 C 96/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.550,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz 17.05.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 18 % und die Beklagte 82 %.

Für die Klägerin ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.


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