Urteil vom Amtsgericht Köln - 202 C 153/15

Tenor

Die unter TOP 3 (Gesamt- und Wohngeldabrechnung 2013 sowie Entlastung des Verwaltungsbeirats und der Verwaltung) und TOP 7 (Anbringung von Taubenspikes) gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlung der WEG S. Straße 00, Köln, vom 28. September 2015 werden für unwirksam erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verwaltung zu 90 %, den Beklagten zu 10 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.