Urteil vom Amtsgericht Köln - 124 C 483/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, Versicherungsschutz für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung des Klägers in einer Bankrechtssache gegen die T.-Bank Münster eG aus einem Gegenstandswert von 85.250,70 € zu bestätigen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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