Urteil vom Amtsgericht Köln - 138 C 569/15

Tenor

           1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 275,00 EUR nebst Zinsen                     in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem               22.06.2015  zu zahlen.

              2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

              3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger jeweils 43%, die               Beklagte 14%.

              4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

                  Beiden Parteien wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

                  oder Hinterlegung in Höhe von 110% des jeweils aufgrund des Urteils voll-

                  streckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenseite

                  vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.


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