Urteil vom Amtsgericht Köln - 138 C 584/15

Tenor

  • Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.318,36 € nebst Zinsen in Höhe von  5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.200,00 € seit dem 10.04.2012 und aus 118,36 € seit dem 29.01.2016 seit dem 1.10.2004 zu zahlen.  Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    Die Kosten des Rechtsstreits trägt  der Beklagte.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

    Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 § des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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