Urteil vom Amtsgericht Köln - 137 C 97/16

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 85 %, im Übrigen trägt diese die Beklagte.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar


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