Urteil vom Amtsgericht Köln - 209 C 117/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 323,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 56,56 € seit dem 06.01.2016, 04.03.2016, 05.04.2016, 05.05.2016 und 05.06.2016 sowie aus 40,95 EUR seit dem 04.02.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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