Urteil vom Amtsgericht Köln - 142 C 67/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1.) 688,34 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu 2.) und 3.) jeweils 68,83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet haben.


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