Teil-Versäumnis- und Schlussurteil vom Amtsgericht Köln - 142 C 558/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 442,12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.12.2013 sowie 7,50 Euro Mahnkosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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