Urteil vom Amtsgericht Köln - 138 C 221/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger  575,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem  05.07.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 79%, die Beklagte zu 21%.

Das Urteil ist  vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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