Urteil vom Amtsgericht Köln - 126 C 160/16

Tenor

Die Klage wird abgewiesen

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreit zu tragen

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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