Urteil vom Amtsgericht Köln - 269 C 145/15

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 69,62 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 85 % und die Beklagten zu 15 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn der jeweilige Gläubiger leistet seinerseits Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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