Beschluss vom Amtsgericht Köln - 71 IK 175/15

Tenor

 ...wird die Erinnerung vom 22.11.2016 gegen Ablehnung der Aufnahme der Deliktseigenschaft bezüglich der Insolvenzforderungen Rang 0 lfd. Nr. 3 - 6 in die Insolvenztabelle durch Entscheidung der Rechtspflegerin vom 31.10.2016 zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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