Beschluss vom Amtsgericht Köln - 505 Gs 223/24

Tenor

wird der Beschwerde vom 12.08.2025 (Bl. 131) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 17.01.2024 (505 Gs 223/24) auch unter Berücksichtigung des Inhalts des Schriftsatzes vom 12.08.2025 nicht abgeholfen.


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