Urteil vom Amtsgericht Königswinter - 3 C 292/95

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 396,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.November 1994 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites haben die Klägerin zu 15 % und der Beklagte zu 85 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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