Urteil vom Amtsgericht Königswinter - 10 C 136/03

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 386,31 Euro nebst 5 % Zinsen über

dem Basiszinssatz seit dem 7.3.2003 zu zahlen.

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen

3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 16 % und die Beklagte 84 %.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5. Eine Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen.

Die Entscheidung ergeht gemäß §§ 313 a, 495 a, 511 IV ZPO ohne Tatbestand.


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