Beschluss vom Amtsgericht Königswinter - 7 F 60/04 (a)

Tenor

1. Die Antragstellerin hat gegenüber dem Antragsgegner für die Monate April, Mai, Juni pro Monat einen Anspruch auf Ausgleichsrente in Höhe von 164,65 EUR und für Juli 2004 in Höhe von 166,29 Euro.

2. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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