Urteil vom Amtsgericht Königswinter - 3 C 82/11

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Kläger korporatives Mitglied des Beklagten ist und nicht wirksam ausgeschlossen worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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