Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Amtsgericht Königswinter - 3 C 134/12

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid vom 13.08.2012 gegen die Beklagte zu 1) wird aufrechterhalten.

Der Beklagte zu 2) wird gesamtschuldnerisch mit der Beklagten zu 1) verurteilt, an die Klägerin 1.595 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 04.07.2012 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere 4.785 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 1.595 Euro seit 04.08.2012, 04.09.2012 und 04.10.2012 zu zahlen.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, bis zur Räumung und Herausgabe des Hauses Am W 4a, 53639 K jeweils weitere 1.595 Euro monatlich im Voraus nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 1.595 Euro seit dem 04. des jeweiligen Monats zu zahlen.

Die Gerichtskosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 1/3 als Gesamtschuldner, im Übrigen trägt die Beklagte zu 1) die Gerichtskosten allein. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen die Beklagte zu 1) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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