Urteil vom Amtsgericht Königswinter - 3 C 40/14

Tenor

Die Einstweilige Verfügung vom 27.03.14 wird aufgehoben.

Der Antrag auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerin kann die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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