Beschluss vom Amtsgericht Krefeld - 423 K 021/06

Tenor

Der Beschwerde der als Schuldnerin-Eigentümerin am Verfahren Beteiligten B. U. gegen den Beschluss vom 22.05.2007 wird nicht abgeholfen.

Die Akte wird dem Landgericht L - Beschwerdekammer - zur Entscheidung über die Beschwerde vorgelegt.


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