Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 7 C 438/07

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, 1.052,70 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.06.2007 an die Firma Berger, auf Birket 48, 54518 Niersbach, auf das Konto 000 000, BLZ 000 000 00 bei der Stadtsparkasse N zugunsten der Klägerin zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 23 % und der Beklagten zu 77 % auferlegt.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder durch Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder durch Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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