Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 10 C 295/08

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.936,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.04.2008 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 3.500,00 € vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch unbefristete Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts erbracht werden.


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