Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 6 C 302/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 466,39 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.02.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 19 % und die Beklagte zu 81 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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