Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 31 Ds 5 Js 722/10-212/11

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes von Schusswaffen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25,00 EUR kostenpflichtig verurteilt.

Angewendete Vorschriften: § 52 Abs. 3 Nr. 2 a WaffG


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