Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 11 C 524/07

Tenor

1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger € 3.342,75 nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 24.07.2007 sowie außergerichtliche Anwaltsgebühren von € 359,50 zu zahlen.

2. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Für den Kläger allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

Die Sicherheitsleistung darf durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.


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