Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 6 C 496/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 260,22 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.07.2010 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von durch außergerichtliche Tätigkeit entstandenen Rechtsanwaltskosten freizustellen durch Zahlung in Höhe von € 39,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.11.2010 an Rechtsanwalt Lothar Schriewer, Düsselthaler Straße 49, 40211 Düsseldorf.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 35 % und die Beklagte zu 65 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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