Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 7 C 208/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.119,95 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.02.2011 zu zahlen.

 

Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von dem Anspruch des Herrn Rechtsanwalt Götzken auf Zahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 155,30 Euro freizustellen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der jeweils Vollstreckende zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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