Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 1 C 113/11

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger

640,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-

zinssatz seit dem 07.12.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 79 % und die

Beklagten zu 21 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die jeweils

vollstreckende Partei vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe des

jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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