Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 7 C 605/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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