Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 3 C 423/11

Tenor

1.                  Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.454,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.07.2010 zu zahlen. 

2.                  Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70 % und der Beklagtezu 30 %. 

3.                  Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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