Beschluss vom Amtsgericht Krefeld - 29 XIV 12/14/B

Tenor

wird auf Antrag der Bundespolizei gemäß §§ 415 ff. FamFG, 71 Abs. 3 Nr. 1, 15, 57 und 62 Abs. 3 und 4 Aufenthaltsgesetz Haft zur Sicherung der Zurückschiebung bis zum 20.03.2014 angeordnet.Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung. Diese tritt mit der erfolgten Bekanntgabe dieses Beschlusses an den Betroffenen und die Verwaltungsbehörde ein (§ 422 FamFG).Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Dolmetscherkosten.


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