Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 1 C 350/14

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 42,56 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2014 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Berufung wird nicht zugelassen.


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